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Entsprechend § 5 TMG (Deutsches Telemediengesetz) möchten wir auf folgendes hinweisen:
Die Begriffe „European Patent Attorney“, „Zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt“ oder „Mandataire en brevets européens“ kennzeichnen die Berufsbezeichnung von beim Europäischen Patentamt gemäß den Vorschriften des Europäischen Patentübereinkommens zugelassenen Vertretern. Diese zugelassenen Vertreter sind Mitglieder des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (epi, Im Tal 29, 80331 München, Deutschland, http://patentepi/de). Zugelassene Vertreter vor dem Europäischen Patentamt unterliegen den Richtlinien des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter für die Berufsausübung (veröffentlicht im Beiblatt des Amtsblatts des EPA 1/2017, herunterladbar von http://patentepi.com/de/das-institut/regeln- des-epi.html) und der Disziplinaranordnung des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation.